Im Jahr 2025 werden je ein Würdigungspreis (dotiert mit 13.000 Euro) und je zwei Anerkennungspreise (dotiert mit je 6.000 Euro) in folgenden Kategorien vergeben.
Klicken Sie auf die jeweilige Kategorie, um nähere Informationen zur Einreichung zu erhalten.
Einzureichen sind eine ausführliche Biografie, die insbesondere Hinweise auf die künstlerische Ausbildung, den künstlerischen Werdegang und bisherige Ausstellungsaktivitäten aufzeigt, eine Dokumentation der aktuellen künstlerischen Arbeiten (gutes Bildmaterial und schriftliche Unterlagen mit Angaben zu Technik, Format und Entstehungsjahr) sowie – falls vorhanden – Publikationen zum Werk (z.B. Kataloge, Zeitungsartikel, Ausstellungsrezensionen). Aus Platz- und Sicherheitsgründen können wir keine Originalwerke entgegennehmen.
Bewerben können sich alle im Bereich der Darstellenden Kunst künstlerisch tätigen Personen aller Berufsgruppen. Für die Beurteilung künstlerischer Einzelleistungen im Bereich der Darstellenden Kunst ist eine Beschreibung und eine Dokumentation in Form von Videos, Fotos, Programmen, Kritiken etc. vorzulegen. Die Vorlage von begleitendem Informationsmaterial, das Einblick in ein erweitertes Spektrum des künstlerischen Schaffens bietet, ist erwünscht.
Es können Einzelwerke und durchgeführte Projekte eingereicht werden, deren Schwerpunkt auf einem zukunftsweisenden innovativen Zugang und / oder auf Vernetzungstätigkeit in den Themenfeldern der Kategorie liegt. Die Einreichung soll auch einen Einblick über das weitere Wirken der Autorin / des Autors oder der Projektgruppe ermöglichen. Einzureichen ist in digitaler oder schriftlicher Form mit einem Manuskript, einer Projektdokumentation oder einer gedruckten Publikation, allenfalls unter Beigabe von Fotos, einer CD oder eines anderen gängigen Speichermediums.
Es können maximal zwei Einzelwerke aus dem Bereich der Videokunst oder der digitalen und spartenübergreifenden Medienkunst eingereicht werden, deren Schwerpunkt auf der visuellen Gestaltung liegt. Zumindest eines der Werke muss in den letzten zwei Jahren entstanden sein. Bei umfangreichen Installationen oder Arbeiten aus dem Bereich der Computer- und Netzkunst sind zusätzlich schriftliche Unterlagen (z.B. Konzepte, Bilddokumentationen) beizulegen. Einzureichen ist darüber hinaus eine ausführliche Biografie, die den künstlerischen Werdegang und bisherige Ausstellungsaktivitäten aufzeigt. Pro Einreichung können Unterlagen bis zu einer maximalen Größe von 90 MB digital über die Landeshomepage übermittelt werden. Größere Arbeiten können auf Plattformen wie z.B. YouTube oder Vimeo geschützt bereitgestellt werden.
Die Einreichungen im Bereich Literatur werden in allen Gattungen (Lyrik, Prosa, Drama, Essay) berücksichtigt. Eingereicht werden kann entweder ein bereits veröffentlichtes literarisches Werk (das jedoch nicht im Eigenverlag oder einem Selbstzahlerverlag erschienen sein darf), oder das Manuskript eines noch nicht veröffentlichen Textes. Im Falle eines auszuarbeitenden Prosawerkes oder Dramas ist eine Skizzierung der Idee beizulegen, der Text in folgendem Umfang:
- Prosa / Drama / Essay: mindestens 30, maximal 45 Seiten der in Arbeit befindlichen Projekte, Formatierung und Schriftgröße ist selbst zu wählen
- Lyrik: mindestens 20, maximal 40 Gedichte
Die Vorlagen von begleitendem Informationsmaterial zur literarischen Tätigkeit (Rezensionen, Teilnahme an Wettbewerben, etc.), das Einblick in ein weiteres Spektrum des künstlerischen Schaffens bietet, ist erwünscht.
Bewerben können sich alle im Bereich Musik künstlerische tätigen Personen, sowohl Komponistinnen bzw. Komponisten, Interpretinnen bzw. Interpreten, als auch Konzertveranstalter und Programmverantwortliche. Kompositionen können als Manuskript oder Druck (Partitur oder Klavierauszug bei Orchesterwerken, Kammermusik oder Chorwerken) eingereicht werden. Für die Beurteilung der künstlerischen Leistungen im Bereich der Musik, insbesondere die Interpretation als Musikerin / Musiker, Sängerin / Sänger oder Ensemble betreffend, ist eine Beschreibung und eine Dokumentation in Form von CDs, Videos, Programmen, Kritiken etc. vorzulegen. Die Vorlage von begleitendem Informationsmaterial, das Einblick in ein weiteres Spektrum des künstlerischen Schaffens bietet, die erwünscht.
Ausstellungen bringen Kunst, Kultur und wissenschaftliche Erkenntnisse der Öffentlichkeit näher, sorgen für neue Sichtweisen und besseres Verständnis und dienen der Bildung ebenso wie der Unterhaltung. In Zeiten eines multimedialen Überangebots ist es eine große Herausforderung, herausragende Erlebnisse zu bieten oder komplexe Inhalte so zu vermitteln, dass sie die Begeisterung des Publikums wecken.
Mit dem Sonderpreis 2025 sollen Ausstellungsgestaltungen ausgezeichnet werden, die auf innovative, zeitgemäße und möglichst barrierefreie Weise unterschiedliche Bevölkerungsschichten ansprechen und dabei den Besucherinnen und Besuchern durch eindrückliche sinnliche Erfahrungen neue Perspektiven auf Umwelt und Gesellschaft bieten.
Zum Sonderpreis 2025 für Ausstellungsgestaltung können sich Personen oder Initiativen (Vereine, Büros, Ateliers o. dgl.) bewerben, die in oder zu Niederösterreich temporäre oder permanente Ausstellungen entwickeln, gestalten oder ihre Inhalte vermitteln.
Einzureichen sind Dokumentationen in digitaler Form, die geeignet sind, das preiswürdige Projekt umfassend und verständlich darzustellen (Beschreibungen, Fotos, Videos, Webauftritte o. dgl.) sowie eine Biografie.
Der Niederösterreichischen Kulturpreis für Volkskultur und Kulturinitiativen dient der Anerkennung besonderer Verdienste und Leistungen im Bereich der kulturellen Praxis im soziokulturellen Handeln in den Feldern Volkskultur und Kulturinitiativen bzw. kulturelle Regionalisierung. Die Bewerbung für den Niederösterreichischen Kulturpreis für Volkskultur und Kulturinitiativen erfolgt durch schriftliche Darstellung der auszuzeichnenden Leistungen und Projekte bzw. des auszuzeichnenden Wirkens. Die schriftliche Darstellung ist durch entsprechende Materialien in Form von Publikationen, Tonträgern, Filmen, Datenträger, Plakaten, Prospekten, Pressemappen und ähnlichen zu dokumentieren.
Jeweils pro Sparte wählt eine Fachjury die Anerkennungspreisträgerinnen und Anerkennungspreisträger aus den Einreichungen. Die Würdigungspreisträgerinnen und Würdigungspreisträger werden von der Fachjury nominiert.
Einreichfrist: 03. März bis 04. April 2025
Detaillierte Angaben und FAQs zur Einreichung finden Sie hier.
Das Online-Formular zur Anmeldung finden Sie hier.