FAQs

Welche Preise werden vergeben?

Die Kulturpreise des Landes Niederösterreich werden seit dem Jahr 1960 vergeben und sind im Niederösterreichischen Kulturförderungsgesetz verankert. Pro Sparte werden jeweils zwei Anerkennungspreise zu je € 6.000,– sowie ein Würdigungspreise zu € 13.000,– verliehen.

Der Anerkennungspreis dient der Förderung von Kunst- und Kulturschaffenden, die in ihrem Schaffen bereits fachliche Anerkennung gefunden haben. Einreicherin oder Einreicher kann eine Einzelperson oder auch eine Personengruppe (z.B. Verein) sein.

Der Würdigungspreis dient der Würdigung eines vorliegenden Gesamtwerkes einer Künstlerin / eines Künstlers oder einer Personengruppe von überregionaler Bedeutung.

In welchen Kategorien werden die Kulturpreise verliehen?

Die Kulturpreise werden in unterschiedlichen Kategorien vergeben, im Jahr 2025 sind das:

  • Bildende Kunst
  • Darstellende Kunst
  • Erwachsenenbildung, Volksbüchereiwesen, Heimatforschung, Verfassen heimatkundlicher Werke, Arbeit für Museen
  • Medienkunst – Künstlerisches Video, Kunst im elektronischen Raum und die Grenzen von Fachdisziplinen überschreitende Kunst
  • Literatur
  • Musik
  • Sonderpreis 2025 – Ausstellungsgestaltung
  • Volkskultur und Kulturinitiativen

Informationen zu den detaillierten Ausschreibungsbedingungen der jeweiligen Kategorie finden Sie hier.

Wie, wann und wo kann eingereicht werden?

Wir möchten darauf hinweisen, dass ausschließlich digitale Einreichungen möglich sind.
Dies bedeutet:

  • Online-Einreichformular und Lebenslauf sind digital auszufüllen bzw. anzuhängen
  • Alle weiteren Einreichunterlagen sind nach Abschluss des Formulars mittels NÖBox hochzuladen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, können Sie Ihre Unterlagen für die Bewerbung postalisch nachreichen (Adresse siehe unten) – Ihre persönlichen Daten und Ihr Lebenslauf sind jedoch jedenfalls digital einzureichen.

Bitte beachten Sie die Einreichfrist. Diese beginnt am 03. März 2025 und endet am 04. April 2025. Innerhalb dieses Zeitraums ist die Abgabe der Einreichunterlagen digital oder postalisch (Datum des Poststempels) möglich.

Digital:
Bitte füllen Sie das beiliegende Formular aus und folgen Sie den Anweisungen im Formular, um Ihre Unterlagen digital einzureichen.

Postalisch:

Bitte schicken Sie weitere Einreichunterlagen, die Sie nicht auf die NÖBox hochladen können an:

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Kunst und Kultur
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Kennwort: k25 (mit Hinweis auf die eingereichte Kategorie)

Bitte achten Sie bei der postalischen Einreichung auf die einfache Ausfertigung der Einreichunterlagen!

Wer entscheidet über die Preisvergabe?

Die Kulturpreise werden von der Niederösterreichischen Landesregierung auf Vorschlag der jeweiligen Fachbeiräte zuerkannt. Die allgemeinen Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Preises finden Sie hier:

Die allgemeinen Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Preises:

Preisvergabe – Zuerkennung eines Preises
Bei einer natürlichen Person befindet sich der Hauptwohnsitz (§ 1 Abs. 7 des Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der geltenden Fassung), bei einer juristischen Person der Sitz in Niederösterreich, oder das Schaffen fand oder findet in Niederösterreich statt.

Wenn diese Voraussetzung nicht zutrifft, kann ein Preis auch dann vergeben werden, wenn die auszuzeichnende Person oder Personengruppe mit ihrem Schaffen der Bekräftigung der kulturellen Eigenständigkeit des Landes Niederösterreich gedient hat oder dient.

Eine schriftliche Bewerbung unter Vorlage der weiter unten genannten Einreichunterlagen ist nicht Voraussetzung für die Zuerkennung der ausgeschriebenen Würdigungspreise. Im Zuge der Beurteilung und der Erstellung eines Vorschlages zur Vergabe der Anerkennungspreise werden von den Fachbeiräten in der Regel digitale und schriftliche Bewerbungen samt zugehörigen Einreichunterlagen bewertet.

Die Fachbeiräte sind jedoch auch berechtigt, Anerkennungspreise für Künstlerinnen bzw. Künstler oder weitere Auszuzeichnende oder Personengruppen vorzuschlagen, ohne dass Bewerbungsunterlagen vorgelegt und beurteilt werden, vor allem dann, wenn zu wenige und / oder qualitativ nicht geeignete Bewerbungen zur Beurteilung vorliegen.

Welche Angaben werden benötigt?

Zusätzlich zu den Unterlagen ersuchen wir beiliegendes Formular auszufüllen.

Was muss noch beachtet werden?
Wohin kann man sich bei weiteren Fragen wenden?

Bei allgemeinen Fragen zur Einreichung, die hier nicht beantwortet werden konnten, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter 02742 / 9005 / 17010 zur Verfügung.

Bei fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Fachstelle.

Werden eingereichte Unterlagen an die Bewerberinnen oder Bewerber retourniert?

Ja. Nicht prämierte Unterlagen werden auf dem Postweg retourniert. Wir bitten um Verständnis, dass keine Haftung für nicht ordnungsgemäße Rückstellung der eingereichten Unterlagen bzw. Werke übernommen werden kann.