Hier können Sie über das Online-Formular an der Ausschreibung zu den Niederösterreichischen Kulturpreisen teilnehmen:
Die Kulturpreise des Landes Niederösterreich werden seit dem Jahr 1960 vergeben und sind im Niederösterreichischen Kulturförderungsgesetz verankert. Pro Sparte werden jeweils zwei Anerkennungspreise zu je € 6.000,– sowie ein Würdigungspreise zu € 13.000,– verliehen.
Der Anerkennungspreis dient der Förderung von Kunst- und Kulturschaffenden, die in ihrem Schaffen bereits fachliche Anerkennung gefunden haben. Einreicherin oder Einreicher kann eine Einzelperson oder auch eine Personengruppe (z.B. Verein) sein.
Der Würdigungspreis dient der Würdigung eines vorliegenden Gesamtwerkes einer Künstlerin / eines Künstlers oder einer Personengruppe von überregionaler Bedeutung.
Die Kulturpreise werden in unterschiedlichen Kategorien vergeben, im Jahr 2025 sind das:
- Bildende Kunst
- Darstellende Kunst
- Erwachsenenbildung, Volksbüchereiwesen, Heimatforschung, Verfassen heimatkundlicher Werke, Arbeit für Museen
- Medienkunst – Künstlerisches Video, Kunst im elektronischen Raum und die Grenzen von Fachdisziplinen überschreitende Kunst
- Literatur
- Musik
- Sonderpreis 2025 – Ausstellungsgestaltung
- Volkskultur und Kulturinitiativen
Informationen zu den detaillierten Ausschreibungsbedingungen der jeweiligen Kategorie finden Sie hier.
Wir möchten darauf hinweisen, dass ausschließlich digitale Einreichungen möglich sind.
Dies bedeutet:
- Online-Einreichformular und Lebenslauf sind digital auszufüllen bzw. anzuhängen
- Alle weiteren Einreichunterlagen sind nach Abschluss des Formulars mittels NÖBox hochzuladen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, können Sie Ihre Unterlagen für die Bewerbung postalisch nachreichen (Adresse siehe unten) – Ihre persönlichen Daten und Ihr Lebenslauf sind jedoch jedenfalls digital einzureichen.
Bitte beachten Sie die Einreichfrist. Diese beginnt am 03. März 2025 und endet am 04. April 2025. Innerhalb dieses Zeitraums ist die Abgabe der Einreichunterlagen digital oder postalisch (Datum des Poststempels) möglich.
Digital:
Bitte füllen Sie das beiliegende Formular aus und folgen Sie den Anweisungen im Formular, um Ihre Unterlagen digital einzureichen.
Postalisch:
Bitte schicken Sie weitere Einreichunterlagen, die Sie nicht auf die NÖBox hochladen können an:
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Kunst und Kultur
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Kennwort: k25 (mit Hinweis auf die eingereichte Kategorie)
Bitte achten Sie bei der postalischen Einreichung auf die einfache Ausfertigung der Einreichunterlagen!
Die Kulturpreise werden von der Niederösterreichischen Landesregierung auf Vorschlag der jeweiligen Fachbeiräte zuerkannt. Die allgemeinen Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Preises finden Sie hier:
Die allgemeinen Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Preises:
Preisvergabe – Zuerkennung eines Preises
Bei einer natürlichen Person befindet sich der Hauptwohnsitz (§ 1 Abs. 7 des Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der geltenden Fassung), bei einer juristischen Person der Sitz in Niederösterreich, oder das Schaffen fand oder findet in Niederösterreich statt.
Wenn diese Voraussetzung nicht zutrifft, kann ein Preis auch dann vergeben werden, wenn die auszuzeichnende Person oder Personengruppe mit ihrem Schaffen der Bekräftigung der kulturellen Eigenständigkeit des Landes Niederösterreich gedient hat oder dient.
Eine schriftliche Bewerbung unter Vorlage der weiter unten genannten Einreichunterlagen ist nicht Voraussetzung für die Zuerkennung der ausgeschriebenen Würdigungspreise. Im Zuge der Beurteilung und der Erstellung eines Vorschlages zur Vergabe der Anerkennungspreise werden von den Fachbeiräten in der Regel digitale und schriftliche Bewerbungen samt zugehörigen Einreichunterlagen bewertet.
Die Fachbeiräte sind jedoch auch berechtigt, Anerkennungspreise für Künstlerinnen bzw. Künstler oder weitere Auszuzeichnende oder Personengruppen vorzuschlagen, ohne dass Bewerbungsunterlagen vorgelegt und beurteilt werden, vor allem dann, wenn zu wenige und / oder qualitativ nicht geeignete Bewerbungen zur Beurteilung vorliegen.
Zusätzlich zu den Unterlagen ersuchen wir beiliegendes Formular auszufüllen.
- Die postalische Einreichung muss in einfacher Ausfertigung erfolgen, wobei Online-Einreichformular und Lebenslauf dennoch digital auszufüllen sind.
- Letztmöglicher Tag der Einreichung ist der 04. April 2025 – 24:00 Uhr (Datum des Poststempels bzw. der digitalen Einreichung). Wir bitten um Verständnis, dass spätere Bewerbungen nicht mehr berücksichtigt werden können.
- Im Rahmen der NÖ Kulturpreise wird besonderer Wert auf nachhaltiges Handeln gelegt. Bewerbungen sollten daher möglichst Aspekte der ökologischen, sozialen und ökonomischen Nachhaltigkeit bis hin zur Regeneration berücksichtigen. Dies kann beispielsweise in der Auswahl von Materialien, der Ressourcenschonung, der Einbindung regionaler Partner oder der langfristigen Wirkung der eingereichten Projekte zum Ausdruck kommen. Wir laden Sie ein, in Ihren Unterlagen darzulegen, wie Nachhaltigkeitsaspekte in der Planung, Umsetzung und Nachwirkung ihrer Projekte berücksichtigt wurden.
- Mit der Einreichung erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihrer Einreichung und der diesbezüglichen Datenverwendung einverstanden und erklären über die dafür erforderlichen Urheberrechte zu verfügen.
Einhaltung von Urheberrechten:
Die Bewerberinnen oder Bewerber müssen Schöpferinnen bzw. Schöpfer der eingereichten oder dokumentierten Werke und damit Urheberinnen bzw. Urheber im Sinne des § 10 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 111/1936, in der geltenden Fassung, sein. Mit der Einreichung wird das Einverständnis gegeben, im Falle der Zuerkennung eines Kulturpreises dem Land Niederösterreich unentgeltlich das Recht einzuräumen, das preisgekrönte Werk im Zusammenhang mit der Preisverleihung zu verwerten und in allfälligen Ausstellungen zu präsentieren.
Weiters wird mit der Einreichung ausdrücklich zugestimmt, dass im Falle der Zuerkennung eines Kulturpreises die Preisträgerin oder der Preisträger, das preisgekrönte Werk und die Höhe des Kulturpreises im jährlich erscheinenden „Kulturbericht der Abteilung Kunst und Kultur des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung) veröffentlicht werden.
Weiters wird mit der Einreichung ausdrücklich zugestimmt, dass im Falle der Zuerkennung eines Kulturpreises die Daten der Preisträgerin oder des Preisträgers, gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. Nr. 165/1999, in der geltenden Fassung, verwenden darf.
Gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO informieren wir Sie darüber, dass die von Ihnen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten (elektronisch) verarbeitet werden. Detaillierte Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten, den Rechten als betroffene Person einer Datenverarbeitung sowie zum Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde sind im Internet unter www.noe.gv.at/datenschutz abrufbar.
Die Bewerberinnen oder Bewerber sind im Falle der Zuerkennung eines Kulturpreises mit der etwaigen Veröffentlichung ihres Werkes (mit Angabe ihres Namens) auf den sozialen Kanälen des Landes Niederösterreich sowie auf der Landeshomepage einverstanden.
Die Bewerberinnen oder Bewerber erklären, dass die eingereichten oder dokumentierten Werke keinen Eingriff in Persönlichkeits- oder Urheberrechte Dritter bewirkt und sie das Land Niederösterreich diesbezüglich schad- und klaglos halten.
Dem Land Niederösterreich als Auftraggeber wird das Werknutzungsrecht dahingehend eingeräumt, das der Auftraggeber das Recht hat, das Werk im Falle der Zuerkennung eines Kulturpreises auch ohne Mitwirkung oder Zustimmung der Aufragnehmerin oder des Auftragnehmers zu verwerten und zu veröffentlichen, wobei eine rein kommerzielle Verwertung ausgeschlossen wird.
Sollte es sich bei dem übermittelten Werk um eine Komposition oder Ähnliches handeln, sieht sich das Land Niederösterreich (als Auftraggeber) bei einer etwaigen Veröffentlichung im Falle der Zuerkennung eines Kulturpreises von der Zahlung AKM-pflichtiger Tantiemen befreit.
Bei allgemeinen Fragen zur Einreichung, die hier nicht beantwortet werden konnten, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter 02742 / 9005 / 17010 zur Verfügung.
Bei fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Fachstelle.
Ja. Nicht prämierte Unterlagen werden auf dem Postweg retourniert. Wir bitten um Verständnis, dass keine Haftung für nicht ordnungsgemäße Rückstellung der eingereichten Unterlagen bzw. Werke übernommen werden kann.