FAQs

In welchen Kategorien werden die Kulturpreise verliehen?

Die Kulturpreise werden in unterschiedlichen Kategorien vergeben, im Jahr 2024 sind das:

    • Architektur
    • Bildende Kunst
    • Film
    • Literatur
    • Musik
    • Erwachsenenbildung
    • Sonderpreis 2024 – Kultur und Regeneration
    • Volkskultur und Kulturinitiativen

Weitere Informationen finden Sie hier

Wie hoch sind die Kulturpreise dotiert?

Die Kulturpreise des Landes Niederösterreich werden seit dem Jahr 1960 vergeben und sind im Niederösterreichischen Kulturförderungsgesetz verankert. Pro Sparte werden jeweils zwei Anerkennungspreise zu je € 6.000 sowie ein Würdigungspreis zu € 13.000 verliehen.

Der Anerkennungspreis dient der Förderung von Kunst- und Kulturschaffenden, die in ihrem Schaffen bereits fachliche Anerkennung gefunden haben. Einreicherin oder Einreicher kann eine Einzelperson oder auch eine Personengruppe (z. B. Verein) sein.

Der Würdigungspreis dient der Würdigung eines vorliegenden Gesamtwerkes einer Künstlerin oder eines Künstlers oder einer Personengruppe von überregionaler Bedeutung.

Wie, wann und wo kann eingereicht werden?

Bitte beachten Sie die Einreichfrist. Diese beginnt am 04. März 2024 und endet am 05. April 2024. Innerhalb dieses Zeitraums ist die Abgabe der Einreichunterlagen möglich.

Bitte füllen Sie das beiliegende Formular aus und folgen Sie den Anweisungen im Formular, um Ihre Unterlagen einzureichen.

Wer entscheidet über die Preisvergabe?

Die Kulturpreise werden von der Niederösterreichischen Landesregierung auf Vorschlag der jeweiligen Fachbeiräte zuerkannt. Die allgemeinen Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Preises finden Sie hier:

Preisvergabe – Zuerkennung eines Preises

Bei einer natürlichen Person befindet sich der Hauptwohnsitz (§ 1 Abs. 7 des Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der geltenden Fassung) oder bei einer juristischen Person der Sitz in Niederösterreich bzw. das Schaffen fand oder findet in Niederösterreich statt. Wenn diese Voraussetzung nicht zutrifft, kann ein Preis auch dann vergeben werden, wenn die auszuzeichnende Person oder Personengruppe mit ihrem Schaffen der Bekräftigung der kulturellen Eigenständigkeit des Landes Niederösterreich gedient hat oder dient.

Eine schriftliche Bewerbung unter Vorlage der weiter unten genannten Einreichunterlagen ist nicht Voraussetzung für die Zuerkennung der ausgeschriebenen Würdigungspreise.
Im Zuge der Beurteilung und der Erstellung eines Vorschlages zur Vergabe der Anerkennungspreise werden von den Fachbeiräten in der Regel digitale und schriftliche Bewerbungen samt zugehörigen Einreichunterlagen bewertet.

Die Fachbeiräte sind jedoch auch berechtigt, Anerkennungspreise für Künstlerinnen und Künstler oder weitere Auszuzeichnende oder Personengruppen vorzuschlagen, ohne dass Bewerbungsunterlagen vorgelegt und beurteilt werden, vor allem dann, wenn zu wenige und/oder qualitativ nicht geeignete Bewerbungen zur Beurteilung vorliegen.

Welche Angaben werden benötigt?

Zusätzlich zu den Unterlagen ersuchen wir beiliegendes Formular auszufüllen.

Was muss noch beachtet werden?
Wohin kann man sich bei weiteren Fragen wenden?

Bei allgemeinen Fragen zur Einreichung, die hier nicht beantwortet werden konnten, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter 02742/9005/17010 zur Verfügung.

Bei fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Fachstelle.