Fragen & Antworten
Die Kulturpreise des Landes Niederösterreich werden seit dem Jahr 1960 vergeben und sind im Niederösterreichischen Kulturförderungsgesetz verankert. Pro Sparte werden jeweils zwei Anerkennungspreise zu je € 6.000,– sowie ein Würdigungspreise zu € 13.000,– verliehen.
Der Anerkennungspreis dient der Förderung von Kunst- und Kulturschaffenden, die in ihrem Schaffen bereits fachliche Anerkennung gefunden haben. Einreicherin oder Einreicher kann eine Einzelperson oder auch eine Personengruppe (z. B. Verein) sein.
Der Würdigungspreis dient der Würdigung eines vorliegenden Gesamtwerkes einer Künstlerin, eines Künstlers oder einer Personengruppe von überregionaler Bedeutung.
Der Sonderpreis wird jährlich vom Niederösterreichischen Kultursenat beschlossen. Die Sonderpreise sollen Leistungen von Kunst- und Kulturschaffenden auszeichnen, die abseits der festgelegten Kategorien das niederösterreichische Kulturleben bereichern und gewisse Themen, Zugänge, Sparten oder Darstellungsarten vor den Vordergrund holen.
Der Kulturpreis in der Kategorie Architektur wird für in Niederösterreich ausgeführte Bauten, Freiraumgestaltungen oder städtebauliche Lösungen zuerkannt, die in architektonischer Gestalt und innovativem Charakter vorbildlich sind und darüber hinaus einen positiven Beitrag zur Verbesserung unseres Lebensumfeldes leisten. Exzeptionelle Lösungen werden in der Planung als auch in der Realisierung ausgezeichnet.
Wiederholte Einreichungen sind nicht zulässig. Einreichberechtigt sind Architektinnen, Architekten, Architektengemeinschaften, Architektinnengemeinschaften und konzessionierte Baugewerbetreibende gemäß Punkt vier dieser Ausschreibung. Anzuführen und einzureichen sind:
- Name und Anschrift der Bauherrin oder des Bauherrn und der derzeitigen Eigentümerin oder des Eigentümers
- Anschrift des Gebäudes
- Ausführliche Beschreibung der Aufgabenstellung, des Entwurfsgedanken, der baulichen Gestaltung sowie der Funktion des Gebäudes und seines Bezugs zum städtebaulichen Umfeld
- Projektdaten (Planungs- und Bauzeit, Fertigstellungstermin, Flächen und Kubaturen, beteiligte Fachplaner und Firmen, etc.)
- Dokumentation in Plan- und Bildform auf ein bis zwei Tafeln, 70 x 100 cm (Einzelstücke von Plänen werden nicht angenommen), zusätzlich sollen als ergänzende Dokumentation digitale Datenträger, ein Modell im Ausmaß von 1:500 oder ein Arbeitsmodell 1:100 eingereicht werden.
Es können Einzelwerke und durchgeführte Projekte eingereicht werden, deren Schwerpunkt auf einem zukunftsweisenden innovativen Zugang und / oder auf Vernetzungstätigkeit in den Themenfeldern der Kategorie liegt. Die Einreichung soll auch einen Einblick über das weitere Wirken der Autorin, des Autors oder der Projektgruppe ermöglichen. Einzureichen ist in digitaler Form mit einem Manuskript oder einer Projektdokumentation.
Einzureichen sind eine ausführliche Biografie, die den Bezug zu Niederösterreich (z. B. Geburtsort, Hauptwohnsitz, Atelier, Ausstellungen, Projekte, Themen etc.), den künstlerischen Werdegang und bisherige Ausstellungsaktivitäten aufzeigt, eine Dokumentation der aktuellen fotokünstlerischen Arbeit (gutes Bildmaterial und Unterlagen mit Angaben zu Technik, Format und Entstehungsjahr) sowie – falls vorhanden – Publikationen zum Werk (z. B. Kataloge, Zeitungsartikel, Ausstellungsrezensionen).
Die Einreichungen im Bereich Literatur werden in allen Gattungen (Lyrik, Prosa, Drama, Essay) berücksichtigt. Eingereicht werden kann entweder ein bereits veröffentlichtes literarisches Werk (das jedoch nicht im Eigenverlag oder einem Selbstzahlerverlag erschienen sein darf) oder das Manuskript eines noch nicht veröffentlichten Textes. Im Falle eines auszuarbeitenden Prosawerkes oder Dramas ist eine Skizzierung der Idee beizulegen, der Text in folgendem Umfang:
- Prosa/Drama/Essay: mindestens 30, maximal 45 Seiten der in Arbeit befindlichen Projekte, Formatierung und Schriftgröße ist selbst zu wählen.
- Lyrik: mindestens 20, maximal 40 Gedichte
Die Vorlage von begleitendem Informationsmaterial zur literarischen Tätigkeit (Rezensionen, Teilnahme an Wettbewerben, etc.), das Einblick in ein erweitertes Spektrum des künstlerischen Schaffens bietet, ist erwünscht.
Bewerben können sich alle im Bereich Musik künstlerisch tätigen Personen, Komponistinnen und Komponisten, Interpretinnen und Interpreten als auch Konzertveranstalter und Programmverantwortliche. Kompositionen können digital als Manuskript oder Scan (Partitur oder Klavierauszug bei Orchesterwerken, Kammermusik oder Chorwerken) eingereicht werden.
Für die Beurteilung der künstlerischen Leistungen im Bereich der Musik, insbesondere die Interpretation als Musikerin oder Musiker, Sängerin oder Sänger oder Ensemble betreffend, ist eine Beschreibung und eine Dokumentation in Form von Tonaufnahmen, Videos, Programmen, Kritiken etc. vorzulegen.
Die Vorlage von begleitendem Informationsmaterial, das Einblick in ein erweitertes Spektrum des künstlerischen Schaffens bietet, ist erwünscht.
Zur Bewerbung eingeladen sind insbesondere auch Künstlerinnen und Künstler, die sich in ihrem künstlerischen Schaffen mit neuen Darstellungs- und immersiven Erzählformen auseinandersetzen, Tanz mit anderen Kunstformen auf zeitgemäße und originelle Art und Weise verbinden, und / oder in ihrem performativen Schaffen eine starke gesellschaftspolitische Dimension aufweisen.
Auswahlkriterien der Fachjury:
Neben der künstlerischen und / oder pädagogischen Qualität werden bei der Bewertung der Einreichungen auch konzeptuelle Kriterien berücksichtigt. Bei eingereichten (Vermittlungs- )Initiativen liegt das Augenmerk auf Vorhaben, die das Angebot der freien Szene im regionalen Raum in Niederösterreich auf zeitgemäße Art und Weise bereichern und / oder neue Spielorte bzw. (öffentliche) Räume in Niederösterreich erschließen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass ausschließlich digitale Einreichungen möglich sind.
Sie können hier einreichen: Bitte füllen Sie die Online-Einreichung aus und folgen Sie den Anweisungen, um Ihre Unterlagen digital einzureichen.
Sollte Ihnen die digitale Einreichung nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Einreichschluss an das Kulturpreis-Team: 02742 / 9005 / 17010 oder kulturpreis@noel.gv.at.
Letztmöglicher Tag der Einreichung ist der 03. April 2026 – 23:59 Uhr.
Die Kulturpreise werden von der Niederösterreichischen Landesregierung auf Vorschlag der jeweiligen Fachbeiräte zuerkannt. Die allgemeinen Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Preises finden Sie hier:
Bei einer natürlichen Person befindet sich der Hauptwohnsitz (§ 1 Abs. 7 des Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der geltenden Fassung), bei einer juristischen Person der Sitz in Niederösterreich, oder das Schaffen fand oder findet in Niederösterreich statt.
Wenn diese Voraussetzung nicht zutrifft, kann ein Preis auch dann vergeben werden, wenn die auszuzeichnende Person oder Personengruppe mit ihrem Schaffen der Bekräftigung der kulturellen Eigenständigkeit des Landes Niederösterreich gedient hat oder dient.
Eine schriftliche Bewerbung unter Vorlage der weiter unten genannten Einreichunterlagen ist nicht Voraussetzung für die Zuerkennung der ausgeschriebenen Würdigungspreise. Im Zuge der Beurteilung und der Erstellung eines Vorschlages zur Vergabe der Anerkennungspreise werden von den Fachbeiräten in der Regel digitale Bewerbungen samt zugehörigen Einreichunterlagen bewertet.
Die Fachbeiräte sind jedoch auch berechtigt, Anerkennungspreise für Künstlerinnen bzw. Künstler oder weitere Auszuzeichnende oder Personengruppen vorzuschlagen, ohne dass Bewerbungsunterlagen vorgelegt und beurteilt werden, vor allem dann, wenn zu wenige und / oder qualitativ nicht geeignete Bewerbungen zur Beurteilung vorliegen.
- Falls Sie sich nicht mit ID Austria anmelden: Für die rechtzeitige Verifizierung ersuchen wir Sie, bis spätestens 1. April 2026 ein Ausweisdokument in Ihrem Benutzer-Profil hochzuladen.
- Letztmöglicher Tag der Einreichung ist der 03. April 2026 – 23:59 Uhr. Wir bitten um Verständnis, dass spätere Bewerbungen nicht mehr berücksichtigt werden können.
- Im Rahmen der NÖ Kulturpreise wird besonderer Wert auf nachhaltiges Handeln gelegt. Bewerbungen sollten daher möglichst Aspekte der ökologischen, sozialen und ökonomischen Nachhaltigkeit bis hin zur Regeneration berücksichtigen. Dies kann beispielsweise in der Auswahl von Materialien, der Ressourcenschonung, der Einbindung regionaler Partner oder der langfristigen Wirkung der eingereichten Projekte zum Ausdruck kommen. Wir laden Sie ein, in Ihren Unterlagen darzulegen, wie Nachhaltigkeitsaspekte in der Planung, Umsetzung und Nachwirkung ihrer Projekte berücksichtigt wurden.
- Mit der Einreichung erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihrer Einreichung und der diesbezüglichen Datenverwendung einverstanden und erklären über die dafür erforderlichen Urheberrechte zu verfügen.
Einhaltung von Urheberrechten:
Die Bewerberinnen oder Bewerber müssen Schöpferinnen bzw. Schöpfer der eingereichten oder dokumentierten Werke und damit Urheberinnen bzw. Urheber im Sinne des § 10 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 111/1936, in der geltenden Fassung, sein. Mit der Einreichung wird das Einverständnis gegeben, im Falle der Zuerkennung eines Kulturpreises dem Land Niederösterreich unentgeltlich das Recht einzuräumen, das preisgekrönte Werk im Zusammenhang mit der Preisverleihung zu verwerten und in allfälligen Ausstellungen zu präsentieren.
Weiters wird mit der Einreichung ausdrücklich zugestimmt, dass im Falle der Zuerkennung eines Kulturpreises die Preisträgerin oder der Preisträger, das preisgekrönte Werk und die Höhe des Kulturpreises im jährlich erscheinenden „Kulturbericht der Abteilung Kunst und Kultur des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung“ veröffentlicht werden.
Weiters wird mit der Einreichung ausdrücklich zugestimmt, dass im Falle der Zuerkennung eines Kulturpreises die Daten der Preisträgerin oder des Preisträgers, gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. Nr. 165/1999, in der geltenden Fassung, verwenden darf.
Gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO informieren wir Sie darüber, dass die von Ihnen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten (elektronisch) verarbeitet werden. Detaillierte Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten, den Rechten als betroffene Person einer Datenverarbeitung sowie zum Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde sind im Internet unter www.noe.gv.at/datenschutz abrufbar.
Die Bewerberinnen oder Bewerber sind im Falle der Zuerkennung eines Kulturpreises mit der etwaigen Veröffentlichung ihres Werkes (mit Angabe ihres Namens) auf den sozialen Kanälen des Landes Niederösterreich sowie auf der Landeshomepage einverstanden.
Die Bewerberinnen oder Bewerber erklären, dass die eingereichten oder dokumentierten Werke keinen Eingriff in Persönlichkeits- oder Urheberrechte Dritter bewirkt und sie das Land Niederösterreich diesbezüglich schad- und klaglos halten.
Dem Land Niederösterreich als Auftraggeber wird das Werknutzungsrecht dahingehend eingeräumt, das der Auftraggeber das Recht hat, das Werk im Falle der Zuerkennung eines Kulturpreises auch ohne Mitwirkung oder Zustimmung der Aufragnehmerin oder des Auftragnehmers zu verwerten und zu veröffentlichen, wobei eine rein kommerzielle Verwertung ausgeschlossen wird.
Sollte es sich bei dem übermittelten Werk um eine Komposition oder Ähnliches handeln, sieht sich das Land Niederösterreich (als Auftraggeber) bei einer etwaigen Veröffentlichung im Falle der Zuerkennung eines Kulturpreises von der Zahlung AKM-pflichtiger Tantiemen befreit.
Bei allgemeinen Fragen zur Einreichung, die hier nicht beantwortet werden konnten, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter 02742 / 9005 / 17010 oder kulturpreis@noel.gv.at zur Verfügung.
Bei fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Fachstelle.